Sicherungsgrenzen für Ersparnisse

In Österreich sind, wie auch innerhalb der gesamten EU, die Sicherung der Einlagen von Sparern und die Sicherung der Guthaben auf Girokonten mit einer Einlagensicherung von 100.000 Euro je Einleger. Die Einlagensicherung umfasst Sparanlagen, wie die Festgeldkonten, die Sparbücher, die Tagesgeldkonten, Sparverträge, Kapitalsparbücher, Gehaltskonten und Pensionskonten. Die Sicherungsgrenzen für solche Einlagen und Anlagen liegen bei 100.000 Euro, wozu die eigentliche Einlage gehört, sowie auch die Zinsen. Sind auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto, dem Sparkonto also mit Einzahlungen und Zinsen insgesamt 100.000 Euro als Guthaben verbucht, so ist dieser Betrag zu 100 % gesichert. Für Anleger mit Forderungen aus Wertpapieren, wie Aktien, gilt als Sicherungsgrenze 90 % bis zu einer Summe von 20.000 Euro. Nicht durch die Einlagensicherung abgesichert sind Einlagen, die in fremden Währungen getätigt wurden.

Sicherung der Einlagen

Für die österreichischen Sparer und Inhaber von Pensions- und Gehaltskonten gelten besondere Sicherheiten. Einerseits gilt die allgemeine Einlagensicherung des Staates für Spareinlagen und Sichtkonten von 100.000 Euro pro Person, zum anderen leisten die Banken noch ihrerseits durch eigene Sicherungssysteme Gewährleistungen für ihre Kunden. Die Finanzwirtschaft in Österreich gliedert sich in Sektoren, von denen jeder ein eigenes System der Einlagensicherung hat. Somit sichern die einzelnen so organisierten Banken den Einlagenschutz gemeinsam. Jede Bank in Österreich ist verpflichtet zu einem dieser Systeme zu gehören, so gibt es auch von der Sicherung der Kundengelder keine Ausnahmen. Für den Fall, dass eines der Sicherungssysteme versagt, und im Falle der Zahlungsverpflichtung nicht den Forderungen der Sparer und Gehalts-, Rentenkonto-Besitzer nachkommen kann, dann steht der Staat mit einer Bundeshaftung für die Gelder der Kleinanleger bis zur Sicherungsgrenze ein.

Sicherungsgrenze pro Person

Die Sicherungsgrenze der Einlagensicherung von 100.000 Euro auf Sparkonten von Kleinanlegern und Sichtkonten gilt jeweils für eine natürliche Person. Eine natürliche Person nach dem österreichischen Recht ist ein Bürger mit allen Rechten und Pflichten. Nicht natürliche Personen im rechtlichen Sinn sind zum Beispiel Vereine, Stiftungen, GmbHs, für die die Sicherungsgrenze nicht gilt. Die Einschränkung der Einlagensicherung auf eine Person heißt, dass im Fall einer notwendigen Regulierung auch für mehrere Konten mit Einlagen nur insgesamt der Betrag von 100.000 Euro gesichert ist. Wenn bei mehreren Konten die Summe der Einlagen einschließlich der bis zum Fall der Notwendigkeit der Rückerstattung überschritten wird, wird dennoch nur bis zur Sicherungsgrenze gezahlt. Die Verteilung von Anlagen auf unterschiedliche Konten ist zwar in vieler Hinsicht vorteilhaft. Sie gewährt meist insgesamt höhere Zinserträge. Für die Einlagensicherung fällt der Besitz von etlichen Konten allerdings nicht ins Gewicht. Dennoch ist diese Sicherungsgrenze bereits sehr hoch gesteckt. Der Bürger mit einem Durchschnittseinkommen und durchschnittlichen Ersparnissen wird mit den Beträgen auf dem Gehaltskonto und Sparkonto selten diese Grenze erreichen. Wenn doch, empfiehlt es sich, darüber hinaus andere Anlagen, wie Wohneigentum und Rohstoffe, zu tätigen.

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