Sicherheit

Auszahlung - Ansprüche im Entschädigungsfall erfolgt nur auf Antrag

Grundsätzlich haben alle österreichischen Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Geldanlagen aus Wertpapierforderungen oder Einlagen auf Sparbüchern, Girokonten bzw. im Rahmen von Bausparvertragen entgegennehmen und verwalten die gesetzliche Pflicht, diese im Rahmen der Einlagensicherung abzusichern. Diese Einlagensicherung ist dafür vorgesehen, dass im Falle einer Insolvenz bzw. einer Zahlungsunfähigkeit der Bank die Kunden sich keine Sorgen um ihre Sparguthaben oder Anlagen machen müssen.
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Die erweiterte Einlagensicherung

Mit der gesetzlichen Einlagensicherung über max. 100.000 Euro pro Einlage hat der Sparer schon einen relativen guten Schutz für seine Anlagen. Zusätzlich dazu verfügen viele Banken auch über darüber hinausreichende Sicherheitssysteme, die Einlagen über diese Grenze hinaus absichern.
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Die staatliche Haftung

Die staatliche Haftung bzw. die Einlagensicherung für natürliche Personen ist in Österreich seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich geregelt und in der Höhe von 100.000 Euro pro Person und Bank zu 100 % festgelegt. Dieser Betrag gilt auch für kleine und mittlere Betriebe, wohingegen für Kapital- und Personengesellschaften ein Höchstbetrag von 50.000 Euro für die Sicherung der Einlagen festgelegt ist. Allerdings kommt bei Firmen auch ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % der Einlage zum Tragen.
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Sicherheit Tagesgeld

Langfristige Sparer und auch sicherheitsbewusste Anleger stellen sich immer die Frage, ob ihr Festgeld oder Tagesgeld wirklich sicher ist. Zu diesem Zweck wurde als Sicherungsverfahren die Einlagensicherung ins Leben gerufen. In Österreich wird diese Einlagensicherung von fünf Einrichtungen durchgeführt. Jede in Österreich ansässige Bank muss zu einem dieser sektoralen Einrichtungen gehören.
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Sicherungsgrenzen für Ersparnisse

In Österreich sind, wie auch innerhalb der gesamten EU, die Sicherung der Einlagen von Sparern und die Sicherung der Guthaben auf Girokonten mit einer Einlagensicherung von 100.000 Euro je Einleger. Die Einlagensicherung umfasst Sparanlagen, wie die Festgeldkonten, die Sparbücher, die Tagesgeldkonten, Sparverträge, Kapitalsparbücher, Gehaltskonten und Pensionskonten. Die Sicherungsgrenzen für solche Einlagen und Anlagen liegen bei 100.000 Euro, wozu die eigentliche Einlage gehört, sowie auch die Zinsen.
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Tagesgeld – Ein Konto mit Einlagensicherung

Unter Tagesgeld (wird auch als Tagesgeld Konto bezeichnet) ist ein Konto zu verstehen, das zum aktuellen Zinssatz verzinst wird und auf das der Kontoinhaber jederzeit in beliebiger Höhe Zugriff hat. Die Anlageform des Tagesgeldes verfügt über keine fixen Laufzeiten und kann auch immer durch den Inhaber des Kontos aufgelöst werden. Des Weiteren sind für diese Konten nicht nur in Österreich, sondern in der gesamten Europäischen Union gesetzliche Einlagensicherungen vorgesehen.
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