Die staatliche Haftung

Die staatliche Haftung bzw. die Einlagensicherung für natürliche Personen ist in Österreich seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich geregelt und in der Höhe von 100.000 Euro pro Person und Bank zu 100 % festgelegt. Dieser Betrag gilt auch für kleine und mittlere Betriebe, wohingegen für Kapital- und Personengesellschaften ein Höchstbetrag von 50.000 Euro für die Sicherung der Einlagen festgelegt ist. Allerdings kommt bei Firmen auch ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % der Einlage zum Tragen. Grundsätzlich unterliegen in Österreich also das Kapital inklusive der Zinsen, die sich auf Konten, Sparbüchern und Bausparkonten befinden, in der zuvor erwähnte Art und Weise der staatlichen Einlagensicherung. Im Eigeninteresse ist dabei stets darauf zu achten, dass ein angelegtes Kapital aufgrund der Zinserträge nicht die genannten 100.000 Euro überschreitet. Ein dadurch entstehender Mehrbetrag ist dann nicht mehr durch die staatliche Haftung gedeckt. Unter die Einlagensicherung fallen alle Guthaben, die auf Währungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lauten. Für alle anderen gängigen und bekannten Währungen, mit Ausnahme der Währungen von Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein, ist keine Einlagensicherung vorgesehen.

Österreichische Banken müssen einer Sicherungseinrichtung angehören

Für die Einlagensicherung sind in Österreich insgesamt fünf Sicherungseinrichtungen vorgesehen, wobei jede Bank, die ihren Hauptsitz in Österreich hat, einer davon angehören muss. Die Mitgliedschaft in einem der Sicherungsfonds ist für Banken in Österreich somit verpflichtend, da sie andernfalls ihre Konzession für Österreich verlieren.

Im Konkreten handelt es sich bei diesen Einrichtungen um

  • die Einlagensicherung der Banken & Bankiers für alle Banken & Bankiers,
  • die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung für den Raiffeisensektor,
  • die Sparkassen-Haftungs AG für den Sparkassensektor,
  • die Hypo-Haftungs-GmbH für den Sektor der Hypobanken und schließlich
  • die Schule-Delitzsch Haftungsgenossenschaft für den Sektor der Volksbanken,
die für eine ununterbrochene Sicherung der Einlagen ihrer Sparer zu sorgen haben bzw. im Anlassfall die jeweiligen Entschädigungen an die Anleger innerhalb von 20 Tagen zu zahlen haben. Sind sie dazu nicht in der Lage, kommt die staatliche Haftung zum Tragen. Diese großen Einlagensicherungen finden sich auch als Mitglieder der Europäischen Vereinigung für Einlagensicherungen wieder, die ihren Hauptsitz in Brüssel hat und international unter der Bezeichnung European Forum of Deposit Insurers ihre Agenden wahrnimmt.

Das Frühwarnsystem informiert über drohende Insolvenzen

Um einen Sicherungsfall handelt es sich dann, wenn eine Bank die Guthaben ihrer Kunden nicht mehr auszahlen kann, also insolvent ist. In weiterer Folge werden die Sicherungssysteme der jeweiligen Sicherungseinrichtung aktiv und informieren in erster Linie die Kunden der entsprechenden Bank über die Zahlungsunfähigkeit. Daraufhin können die Sparer ihre Forderungen anmelden und erhalten ihre Entschädigung aus einem Fonds, in den alle Banken laufend ihren Beitrag zu leisten haben. Um etwaige Liquiditätsschwierigkeiten zu erkennen, verfügen die meisten Entschädigungseinrichtungen über ein Frühwarnsystem, das schon frühzeitig auf finanzielle Engpässe einer Bank hinweist.

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