Die erweiterte Einlagensicherung
Mit der gesetzlichen Einlagensicherung über max. 100.000 Euro pro Einlage hat der Sparer schon einen relativen guten Schutz für seine Anlagen. Zusätzlich dazu verfügen viele Banken auch über darüber hinausreichende Sicherheitssysteme, die Einlagen über diese Grenze hinaus absichern. Daher haben sich viele Banken aus Kundenfreundlichkeit auch für eine erweiterte und freiwillige Einlagensicherung entschieden. Abgesehen von der 100%igen gesetzlichen Einlagensicherung, sind manchen dieser freiwilligen Systeme nach oben hin keine Grenzen gesetzt. Die Einschränkung dabei ist aber, dass nur jener Betrag im Falle einer Bankeninsolvenz abgesichert ist, der über die 100.000 Euro hinausgeht.
Grundsätzliches zur Einlagensicherung
Wie in allen Staaten der Europäischen Union, ist auch in Österreich die Einlagensicherung für Guthaben auf Bankeinlagen gesetzlich geregelt und somit für alle Banken mit Hauptsitz in Österreich uneingeschränkt bindend, um die Guthaben der Sparen im Falle einer Insolvenz des Kreditinstitutes zu schützen. Diese Einlagensicherung ist als Voraussetzung für den Erhalt der Konzession zu sehen und wird durch die Banken bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 100.000 Euro wahrgenommen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank werden Einlagen bis zu dieser Höchstgrenze zu 100 % durch den Sicherungsfonds abgedeckt. Dieser Haftungsbetrag ist seit dem 1. Jänner 2010 definiert und für alle Einlagen pro natürliche Person und pro Bank vorgesehen. Die Einlagen von kleinen Kapitalgesellschaften und von Personengesellschaft hingegen sind nur bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro durch die Einlagensicherung abgesichert. Die Frage der Staatsbürgerschaft des Bankkunden spielt dabei keine Rolle. Es ist auch unwesentlich, ob es sich um private oder geschäftliche Einlagen natürlicher Personen handelt. Handelt es sich bei den Einlagen aber um Forderungen aus Wertpapieren, dann sind diese bis zu einem Betrag von max. 20.000 Euro in Form einer Anlegerentschädigung abgesichert. Die Entschädigungen bei nicht natürlichen Personen im Bereich von Wertpapierforderungen sind gesetzlich mit 90 % der Forderungen bzw. mit max. 20.000 Euro begrenzt.
Die österreichischen Einlagensicherungsgesellschaften
Derzeit gibt es in Österreich fünf große Sicherungseinrichtungen, in denen sich die Banken zur Wahrung der Einlagen Ihrer Kunden zusammengeschlossen haben. Zusätzlich sind diese Einrichtungen im europäischen Verbund gesehen auch Mitglieder der Europäischen Vereinigung für Einlagensicherung. Im Überblick sind dies die Einlagensicherung der Banken & Bankiers, die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, die Sparkassen-Haftungs AG, die Schulze-Delitzsch Haftungsgenossenschaft für alle Volksbanken und die Hypo-Haftungs-Gesellschaft mbH. Diese Gesellschaften übernehmen im Insolvenzfall bis zur gesetzlich festgelegten Höhe die Haftung über die Einlagen und Guthaben ihrer Kunden, die sich auf allen üblichen Sparbüchern und auf diversen Konten (Tagesgeld, Festgeld, Girokonto etc.) befinden bzw. haften sie für die Beträge, die durch Bausparverträge angespart wurden. Ausgenommen von der gesetzlichen Einlagensicherung sind Wertpapierforderungen bzw. Einlagen von Genossenschaften und Vereinen, die den Status einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen, Einlagen des Staates und von zentralen Verwaltungen, Gebietskörperschaften, Guthaben von Pensionskassen und von Investmentgesellschaften bzw. von Kreditinstituten.
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