Spareinlagen und Sichteinlagen

Grundsätzlich werden von den Banken Spareinlagen und Sichteinlagen unterschieden. Als Spareinlagen gelten Anlagemöglichkeiten, wie das Sparbuch, Sparverträge oder das Festgeldkonto. Spareinlagen haben meist eine bestimmte Kündigungsfrist. Von solchen Konten können auch keine Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften getätigt werden. Sie stehen also nicht für den regelmäßigen bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Verfügung. Sichteinlagen sind dagegen Konten, die ohne Kündigung jederzeit vom Kunden aufgelöst werden können, von denen der regelmäßige Zahlungsverkehr abgeleistet werden kann und bei denen auch die darauf befindlichen Gelder jederzeit für den Bankkunden verfügbar sind. Der Begriff Sichteinlage leitet sich daher, dass bei Sicht des Geldeingangs, der Kontoinhaber praktisch direkt über das Geld verfügen kann. In der Regel sind Konten mit Sichteinanlagen die Girokonten, die Kontokorrentkonten. Ursprünglich wurden solche Konten mit Sichteinlagen gar nicht verzinst. Heute sind viele Banken dazu übergegangen, auch für Guthaben auf dem Girokonto einen geringen Zins zu zahlen. Außerdem sind die Dispositionskredite hinzugekommen. Wenn der Kunde also sein Girokonto, seine Sichteinlage, auflösen möchte und noch mit dem Dispo im Minus steht, muss er erst den Dispo ausgleichen.

Mischformen von Spareinlage und Sichteinlage

Nicht immer werden allerdings die Spar- und die Sichteinlagen so klar getrennt. Das Sparbuch ist beispielsweise eine Sparanlage, kann aber dennoch jederzeit aufgelöst werden, und das Geld ist ständig verfügbar. Zahlungsverkehr kann darüber nicht abgewickelt werden. Die wohl bekannteste Form einer Sichteinlage, die gleichzeitig dem Sparen dient, ist das Tagesgeld. Beim Tagesgeld können die Anleger sparen, sogar vielfach recht gute Zinsen erwarten, sie können täglich über ihr Geld flexibel verfügen, können jederzeit das Tagesgeldkonto auflösen. Hier sind also die Eigenschaften von einer Spareinlage mit der einer Sichteinlage vereint. Der übliche Zahlungsverkehr muss jedoch über das angegebene Referenzkonto, gewöhnlich das Girokonto, abgewickelt werden. Es ist gerade diese hohe Flexibilität, die trotz guter Zinsen geboten wird, die dazu führt, dass in Österreich das Tagesgeldkonto immer mehr Zuspruch erfährt.

Sicherheit und Gebühren für Sicht- und Spareinlagen

Konten mit dem Charakter von Sichteinlagen, wie das Girokonto oder das Tagesgeldkonto sind ebenso gut abgesichert wie die Sparkonten, beispielsweise das Festgeld. Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch oder Festgeldkonto – all diese Konten werden durch die EU-weite Einlagensicherung mit dem Mindestsatz von 100.000 Euro gesichert und zusätzlich durch die Sicherung der österreichischen Bank und den österreichischen Staat. Die Gebühren werden von den Banken allerdings unterschiedlich gehandhabt. Das Tagesgeldkonto ist gemeinhin ein gebührenfreies Konto, auch das Sparbuch ist gebührenfrei. Bei der Auflösung können allerdings Bearbeitungsgebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Das gilt besonders auch für die Sparer, die ein Sparbuch besitzen. Hier sind es nur wenige Banken in Österreich, die das Sparbuch auch wirklich gebührenfrei auflösen. Die Auflösung vom Girokonto verursacht in der Regel immer Gebühren. Das kommt daher, dass von diesem Konto Zahlungsverkehr abgewickelt wird und bei der Auflösung mehr Bearbeitung anfällt.

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